AGB

  1. Vertragsgegenstand und geltende Bestimmungen

Das Vertragsverhältnis zwischen der Filmproduktion Einstellungssache dos GmbH, 85456 Wartenberg und dem Kunden richtet sich ausschließlich nach den vorliegenden Bestimmungen in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Form. Die Einstellungssache dos GmbH widerspricht hiermit ausdrücklich der auch nur ergänzenden Geltung allgemeiner Geschäftsbedingungen des Kunden.

  1. Angebote und Beauftragung

Unsere Angebote sind freibleibend. Erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung oder die Annahme unserer Leistung zu diesen Geschäftsbedingungen kommt ein Vertrag zustande. Bei mündlichen Absprachen und Ergänzungen gehen Übermittlungsfehler zu Lasten des Kunden.

  1. Im vereinbarten Preis sind sämtliche Herstellungskosten, einschließlich einer Sende- bzw. vorführfähigen Erstkopie, sowie die Rechteeinräumung am Filmwerk gemäß im Produktionsvertrag vorgesehenen Ausmaß enthalten.
  2. Dazu kommt die gesetzliche Umsatzsteuer.
  3. Die kalkulierte Arbeitszeit pro Drehtag beträgt max. 8 Stunden.
  4. Wetterbedingte Verschiebungen des Drehs (Wetterrisiko) sind in den kalkulierten Produktionskosten nicht enthalten. Aus diesem Titel anfallende Mehrkosten werden nach belegtem Aufwand gestellt.
  5. Über die Herstellung eines Treatments oder Drehbuches kann ein gesonderter Vertrag abgeschlossen werden. Der in diesem Vertrag vereinbarte Preis ist vom Kunden auch dann zu entrichten, wenn er das Treatment oder Drehbuch nicht verfilmen lässt, bzw. vom Auftrag zurücktritt. Wird ein Drehbuch bzw. ein vorbestehendes Filmwerk vom Kunden oder seinem Bevollmächtigten zur Verfügung gestellt, ist die volle unlimitierte Rechtsübertragung an die Einstellungssache dos GmbH vorzunehmen.
  6. Verlangt der Kunde den Abschluss einer bestimmten Versicherung, so hat er dies der Einstellungssache dos GmbH spätestens bei Vertragsabschluss mitzuteilen und die Kosten hierfür zu vergüten.
  7. Der Kunde trägt die Kosten für eventuell von ihm veranlasste fachliche Beratung.
  8. Die künstlerische und technische Gestaltung des Werkes obliegt der Einstellungssache dos GmbH. Die Einstellungssache dos GmbH hat den Auftraggeber bzw. seinen Bevollmächtigten über Ort und vorgesehene Abläufe der Vorarbeiten, Aufnahmen und Nachbearbeitung zu informieren.
  9. Verlangt der Kunde vor der Abnahme des Films Änderungen der zeitlichen Dispositionen, des Manuskripts, des Drehbuches oder der bereits hergestellten Filmteile, so gehen diese Änderungen zu seinen Lasten, soweit es sich nicht um die Geltendmachung berechtigter Mängelrügen handelt. Die Einstellungssache dos GmbH hat dem Kunden bzw. seinen Bevollmächtigten unverzüglich über die voraussichtlichen Kosten dieser Änderungen zu unterrichten.

Für Produktionen unter 10.000,-€ gilt folgende Zahlungsweise als vereinbart:

• 50% bei Auftragserteilung
• 50% bei der Abnahme durch den Kunden, jedoch spätestens 30 Tage nach der Übergabe an den Kunden

für Produktionen über 10.000,-€ gilt folgende Zahlungsweise als vereinbart:

• 40% bei Auftragserteilung
• 30% bei Beginn der Dreharbeiten
• 30% bei der Abnahme durch den Kunden, jedoch spätestens 30 Tage nach der Übergabe an den Kunden

Bei Absage von Drehterminen durch den Kunden werden folgende Ausfallhonorare berechnet:

• 1-4 Tage vor Drehbeginn 100% der Angebotssumme
• bis 10 Tage vor Drehbeginn 75% der Angebotssumme
• bis 15 Tage vor Drehbeginn 25% der Angebotssumme

Unsere Rechnungen sind sofort bei Erhalt in bar oder durch Überweisung auf unser Firmenkonto fällig. Bei Zahlungsverzug ist die Einstellungssache dos GmbH berechtigt, Zinsen in Höhe von 3% p.a. über dem Bundesbankdiskontsatz zu berechnen.

  1. Nicht enthaltene Kosten

Folgende Kosten sind in den Preisen nicht eingeschlossen (falls nicht doch ausdrücklich aufgelistet):

• Hotelkosten und Tagesspesen (werden gesondert berechnet)
• Fahrtkosten berechnen wir mit 0,50 € pro gefahrenem Kilometer ab dem Firmensitz der Einstellungssache dos gmbh.
• Gebühren für Urheberrechte, Bildrechte, Verlags- und Musikrechte, GEMA
• Vervielfältigungskosten
• Kosten für Normenwandlung, Formatkonvertierung und Datenträgervervielfältigung
• Kosten für Sprachversionen
• Zusatzkosten für wetterbedingte Produktionsabbrüche und Verschiebungen, speziell bei Flugaufnahmen.
• Kosten für erforderliche, zusätzliche Drehtage für nicht von der Einstellungssache dos GmbH verschuldete Abbrüche oder Verschiebungen
• alle Auslagen verstehen sich zzgl. 20 % Handlungskosten

  1. Rechte Dritter/Nutzungsrechte

Der Auftraggeber versichert mit Auftragserteilung, dass durch die Bearbeitung des von ihm an die Einstellungssache dos GmbH übergebenen Materials die Rechte von Dritten nicht berührt werden. Von daraus resultierenden Ansprüchen Dritter stellt er die Einstellungssache dos GmbH frei. Die Rechte zur Nutzung und Verwertung für die in Auftrag gegebene Produktion werden ausschließlich dem Auftraggeber nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Auftragssumme übertragen. Dies betrifft nicht das Nutzungsrecht an Aufzeichnungsmedien wie Kamerakassetten, Datenkarten und sonstigen Datenträgern. Die Verwertung und Nutzung von Ideen, textlichen und grafischen Arbeiten, Fotografien, Filmen u.ä. beschränkt sich auf Zweck und Dauer des Auftrages, soweit nicht anders vereinbart. jede andere und weitere Nutzung, zum Beispiel die Verwendung von Ideen im Ausland, der Einsatz der Produktionen in anderen Zusammenhängen, die derzeit und in Zukunft technisch machbar sind, ist zusätzlich zu vereinbaren und zu berechnen. Die Einstellungssache dos GmbH hat das Recht, die fertige Produktion oder Teile davon zu Demonstrationszwecken einzusetzen und den Auftraggeber zur ihren Referenzen hinzuzufügen, wenn das vom Auftraggeber nicht ausdrücklich ausgeschlossen wird.

  1. Haftung und Versicherung

Für den Fall schuldhaft verursachter Verluste oder Beschädigungen von Originalfilmen, Videobändern oder sonstiger Ausgangsmaterialien, die an die Einstellungssache dos GmbH vom Auftraggeber zur Bearbeitung oder Aufbewahrung übergeben worden sind, wird die Haftung der Einstellungssache dos GmbH auf die Neulieferung von Rohfilmmaterial oder unbespieltem Bandmaterial in gleicher Länge der beschädigten oder verloren gegangenen Teile beschränkt. In allen anderen Schadensfällen, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund oder Tatbestand, haftet die Einstellungssache dos GmbH wie in eigenen Angelegenheiten. Übergebene Gegenstände und Materialien werden von uns nicht versichert. Für den Versicherungsschutz hat der Auftraggeber zu sorgen. In Fällen höherer Gewalt, bei Streiks, Aussperrungen sowie für das Verhalten von Vor- und Zulieferern haftet die Einstellungssache dos GmbH nicht.
Tritt bei Herstellung des Filmes ein Umstand ein, der die vertragsmäßige Herstellung unmöglich macht, so hat die Einstellungssache dos GmbH nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten. Die Unmöglichkeit der Herstellung oder nicht rechtzeitiger Fertigstellung des Films, die weder von der Einstellungssache dos GmbH noch vom Kunden zu vertreten ist, berechtigt den Kunden nur zum Rücktritt vom Vertrag. Die bisher erbrachten Leistungen werden jedoch berechnet.
Die Einstellungssache dos GmbH verpflichtet sich zur Ablieferung eines technisch einwandfreien Films. Für unsachgemäße Weiterbearbeitungen Dritter wird keine Gewähr übernommen.
Sachmängel, die von Einstellungssache dos GmbH anerkannt werden, sind von ihr zu beseitigen. Können diese Korrekturen nicht ohne Mitwirkung des Kunden oder seines Fachberaters durchgeführt werden, kann die Einstellungssache dos GmbH nach fruchtlosem Ablauf einer zur Vornahme der entsprechenden Handlung gesetzten Frist von mindestens zwei Wochen den Vertrag als erfüllt betrachten. Die Einstellungssache dos GmbH ist berechtigt, die Beseitigung der Mängel so lange zu verweigern, bis die zum Zeitpunkt der Korrektur fälligen Zahlungen geleistet worden sind.

  1. Abnahme

Nach Abschluss der Produktion findet eine Abnahme durch den Kunden statt. Die hierbei festgestellten Änderungswünsche werden von der Einstellungssache dos GmbH kostenfrei und kurzfristig umgesetzt und bei einer weiteren Vorführung abgenommen. Die Abnahme durch den Kunden bzw. seinen Bevollmächtigten bedeutet eine Billigung der künstlerischen und technischen Qualität. Darauf folgende weitere durchzuführende Änderungen gehen zu Lasten des Kunden. Mängel und Beanstandungen sind uns innerhalb einer Ausschlussfrist von 14 Tagen nach Erhalt des Produktes schriftlich mitzuteilen.
Zur Überprüfung des Produktes wird dieses gleichzeitig an die Einstellungssache dos GmbH geliefert. Bei begründetem Anspruch auf Gewährleistung wird der Einstellungssache dos GmbH eine angemessene Frist zur Nachbesserung eingeräumt. Das Recht auf Gewährleistung erlischt, wenn der Kunde ohne unsere vorherige Zustimmung Mängelbeseitigungsarbeiten durchführt.

  1. Eigentumsvorbehalt

Die von der Einstellungssache dos GmbH gelieferten Bild-, Ton- und Datenträger bleiben, auch im Falle der Umbildung oder Verarbeitung (§950BGB), bis zur Erfüllung sämtlicher uns zustehenden Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden Eigentum der Einstellungssache dos GmbH. Bei anteiligen Verarbeitungen oder Umbildungen steht der Einstellungssache dos GmbH ein Miteigentum in dem vorliegenden Wertverhältnis zu.

  1. Aufbewahrung

Das Rohmaterial und die uns für die Herstellung überlassenen Materialien werden von der Einstellungssache dos GmbH sechs Monate nach Produktabnahme aufbewahrt. Digitale Daten, die für die Herstellung erzeugt wurden, werden drei Monate nach der Produktabnahme gelöscht.

9. Rechte

Der Film wird aufgrund des vom Auftraggeber und vom Filmproduzenten akzeptierten Drehbuches hergestellt. Der Produzent verfügt über die erforderlichen urheberrechtlichen Verwertungsrechte (ausgenommen wenn sie bei Verwertungsgesellschaften liegen), insbesondere die zur Vertragserfüllung notwendigen Vervielfältigungs-, Verbreitungs-, Sende-, Aufführungs- und Leistungsschutzrechte, die auch nach Fertigstellung des Werkes von ihm verwaltet werden.

Im Produktionsvertrag ist zu vereinbaren, welche Nutzungsrechte an dem fertigen Werk dem Auftraggeber nach vollständiger Bezahlung der Produktionskosten in welchem Umfang (räumlich, zeitlich) eingeräumt werden.

Nach geltender Usance sind dies die Sende- /Aufführungsrechte für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland für die Dauer eines Jahres ab Fertigstellung/Ersteinsatz. Die für eine Verlängerung oder Erweiterung der Sende- /Aufführungsrechte verbindlichen Unterlagen über Abgeltung der Urheber- und Leistungsschutzrechte insbesondere für den Bereich Darsteller, Sprecher, Musik, Archivmaterialien liegen sind separat zu verhandeln. Die Verrechnung dieser anfallenden Kosten erfolgt durch die Einstellungssache dos GmbH gemäß Punkt 2 der allgemeinen Geschäftsbedingungen. Dies gilt auch für eine über das Sendeland hinausgehende Sendung via Satellit, soweit dadurch Rechte des Produzenten oder Urheber- und Leistungsschutzrechte insbesondere für den Bereich Darsteller, Sprecher, Musik, Archivmaterialien beeinträchtigt werden. Als Basis für die Abgeltung von Buy-outs gelten die von der cfp veröffentlichten Tarife.

Für die Verwendung des Werkes im Internet oder für ähnlich geartete analoge oder digitale Plattformen (sog. neue Verwertungsarten; z.B. zur Verwendung auf Handheld-Computern, Mobiltelefonen) ist eine gesonderte Vereinbarung zu treffen.

Von der Rechtseinräumung ausgenommen sind jedenfalls die Rechte zur Vervielfältigung, Bearbeitung, Änderung, Ergänzung, fremdsprachige Synchronisation und der Verwendung von Ausschnitten in Bild und/oder Ton, sofern sie nicht vertraglich ausdrücklich vereinbart und gesondert abgegolten werden. Für die Abgeltung dieser abgetretenen Nutzungsrechte ist zumindest der entgangene Gewinn der Produktion anzusetzen. Davon unberührt ist der Anspruch auf Schadenersatz.

Der Auftraggeber erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass die gesetzlich vorgeschriebenen Meldungen an die entsprechenden Verwertungsgesellschaften von der Einstellungssache dos GmbH vorgenommen werden.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, jeden Einsatz des Filmes außerhalb der im Produktionsvertrag genannten Ländern und Zeiträumen dem Produzenten unverzüglich zu melden.

Zur Sicherung der urheberrechtlichen Verwertungsrechte verbleibt das Ausgangsmaterial (Bild und Ton) bei der Einstellungssache dos GmbH. Das Restmaterial steht zur freien Verfügung bei der Einstellungssache dos GmbH.

Mit der Ablieferung des sendefähigen Kopie geht das Risiko für die Kopierunterlagen an den Auftraggeber über, auch wenn der Film bei der Einstellungssache dos GmbH, bei einer von ihr beauftragten Kopieranstalt oder von ihr beauftragten Archiv gelagert wird.

Künstlersozialkasse

Einzelne Dienstleistungen der Einstellungssache dos GmbH können der Abgabepflicht durch den Auftraggeber an die Künstlersozialkasse unterliegen. Detaillierte Informationen unter Künstlersozialkasse.

10. Schlussbestimmung

Die Einstellungssache dos GmbH ist berechtigt, ihren Firmennamen und ihr Firmenzeichen als Copyrightvermerk zu zeigen. Er hat weiters das Recht das Filmwerk anlässlich von Wettbewerben und Festivals vorzuführen oder vorführen zu lassen. Ebenso ist der Produzent berechtigt, das Filmwerk zum Zweck der Eigenwerbung vorzuführen oder vorführen zu lassen; dies gilt auch für Veröffentlichungen im Internet, auf der Webseite des Produzenten oder anderen entsprechenden analogen oder digitalen Plattformen (sog. neue Verwertungsarten; z.b. zur Verwendung auf Handheld-Computern, Mobiltelefonen).
Falls mehrere Auftraggeber der Einstellungssache dos GmbH den Auftrag für ein Filmwerk erteilen, so ist bereits vor Drehbeginn schriftlich festzuhalten, welcher Auftraggeber in Vollmacht der übrigen Auftraggeber gegenüber der Einstellungssache dos GmbH Erklärungen im Sinne der vorhergehenden Punkte abzugeben hat. Dies gilt insbesondere für die Namhaftmachung jener Person, die für die Abnahme der endgültigen Fassung des Filmwerkes verantwortlich zeichnet. Sofern mehrere Koproduzenten Vertragspartner des Auftraggebers sind, gilt diese Bestimmung sinngemäß.
Änderungen des Produktionsvertrages oder/und dieser Herstellungsbedingungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Sollte durch eine Bestimmung des Produktionsvertrages ein Punkt dieser Herstellungs- und Lieferbedingungen unwirksam werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist. Erfüllungsort für alle Ansprüche und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsverbindung ist 80325 München.